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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz stärken und vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) im Rahmen einer Anlageberatung zur Verfügung gestellt werden. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.
Bei Transaktionen ohne Beratung stellen wir Ihnen nur dann ein BIB zur Verfügung, wenn der Hersteller des Finanzinstruments ein solches bereitstellt. Bei Transaktionen im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats wird kein BIB zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Webseite werden Ihnen als Kundin/Kunde der Privatbank Von Graffenried AG diese Basisinformationsblätter für eine Reihe von Kollektiven Kapitalanlagen (Fonds), strukturierten Produkten oder börsengehandelten Terminkontrakten und Optionen über die Suchmaske zur Verfügung gestellt. Für das Aufrufen eines Basisinformationsblatt zu einem Wertpapier ist die Eingabe der ISIN im Suchfeld erforderlich. Die ISIN ist die internationale Wertpapierkennnummer zur Identifikation von Wertpapieren und kann den Publikationen des Herausgebers des Wertpapiers (Emittent) entnommen werden.